Was kostet mich der Gang zum Anwalt?
Eigentlich eine sehr nahe liegende Frage – die trotzdem gar nicht so einfach zu beantworten ist.
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer muss den Anwalt überhaupt bezahlen? Im Zivilrecht, aber z.B. auch im Sozialrecht gilt das Prinzip, dass der Gegner den Anwalt zahlen muss, wenn man das Verfahren gewinnt. Anders im Familien- oder im Arbeitsrecht: Dort bezahlt grundsätzlich jeder seinen Anwalt selbst – unabhängig vom Gewinnen oder Verlieren.
Hat man eine Rechtsschutzversicherung, muss man sich meist um die Kosten keine Sorgen machen. Trotzdem gibt es auch hier Einschränkungen: Im Familien- oder im Erbrecht zahlen die Rechtsschutzversicherungen nur eine Beratung, alles andere muss man selber bezahlen. Im Sozialrecht übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten nur für das sozialgerichtliche Verfahren, nicht für den Widerspruch bei der Behörde.
Die Gebühren eines Anwaltes sind in einem Gesetz (»Rechtsanwaltsvergütungsgesetz« – RVG) festgelegt. Allerdings kann man mit dem Anwalt auch etwas anderes vereinbaren, z.B. einen Stundensatz. Im RVG sind die Kosten nach verschiedenen Kriterien gestaffelt. Unterschieden wird zwischen Gerichtsverfahren, außergerichtlicher Tätigkeit und Beratung.
Je aufwendiger die Tätigkeit des Anwaltes, desto höher sind die Gebühren – dies leuchtet unmittelbar ein. Doch die Gebühren richten sich auch nach einem sogenannten Gegenstandswert. D.h. um was für einen »Wert« bzw. um wie viel Geld geht es bei der anwaltlichen Tätigkeit? Je größer der Wert, je höher der Geldbetrag, desto teurer sind dann auch die Anwaltsgebühren.
Ist man mittellos oder hat nur geringes Einkommen, so dass man keinen Anwalt bezahlen kann, hat man Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Diese kann man entweder bei dem Amtsgericht seines Wohnsitzes oder bei dem Gericht, bei dem man seinen Prozess führen wird, beantragen.
Die Dienstleistungen meiner Kanzlei rechne ich entweder nach dem RVG ab oder nach einer vorher individuell abgesprochenen Vergütungsvereinbarung. Mein Stundensatz liegt je nach Aufwand und Schwierigkeit bei 90 bis 130 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Für Vorträge vereinbare ich in der Regel ein Pauschalhonorar, welches die Arbeitszeit real abbildet und transparent ist.
Eine Orientierung bzw. erste Informationen über meine Kosten für Ihr konkretes Anliegen sind – selbstverständlich kostenfrei – jederzeit möglich.
Haben Sie Fragen zu den Kosten? Dann rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.